Informationen + Unterstützung für Existenzgründer

 
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Kostenplanung

Die Kostenplanung sollten Sie auf Monatsbasis durchführen und für folgende Bereiche
sollten Sie separate Kostenpläne erstellen:

 

Personalkosten

mit Bruttolöhnen, Urlaubsgeld, Arbeitgeberanteil zur Sozial-versicherung, sonstige Leistungen, die nicht umsatz- oder ergebnisabhängig sind.

Raumkosten

Miete, Nebenkosten, Reinigungskosten, Gebäudeversiche-rungen etc.

Energiekosten

als separaten Plan nur, sofern diese für Ihr Unternehmen eine größere Rolle spielen

Verwaltungskosten

Telefon/Fax/Porto, Büromaterial, Beratung, Buchhaltung durch Steuerberater, Jahresabschlußkosten, Beiträge, Be-triebsversicherungen, Kfz-Kosten (sofern nicht für Vertrieb eingesetzt).

Vertriebskosten

Werbung, Reisekosten, Kosten der Angebotserstellung, Be-wirtung, Vertriebs-Kfz.

Instandhaltung  Reparaturen

Kosten der Instandhaltung werden entweder aus der Erfah-rung oder oft auch als Prozentsatz auf den Umsatz ange-setzt.

Zinsen

Gemeint sind Zinsen aus Darlehen, die dem Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden. Gründungsdarlehen werden in der Regel dem Gründer gewährt, der dann auch den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) erbringen muß. Der Gründer/Unternehmer stellt diese Mittel dem Unternehmen in einem eigenen Darle-hensvertrag zur Verfügung, daraus erhält er Zins und Tilgung und zahlt damit die erhaltenen Darlehen zurück.

Abschreibung

Hiermit sind die Kosten für die Nutzung der Maschinen, Ge-räte, Ausstattung etc. gemeint. Der Wertverlust, der durch die Nutzung entsteht, wird hier berücksichtigt; dazu wird der Anschaffungspreis auf die voraussichtliche Anzahl der Jahre der Nutzung verteilt. Bei den Finanzämtern gibt es dazu sogenannte AfA-Tabellen. (AfA = Absetzung für Abnutzung)

Kalkulatorische

Hier werden Kosten erfaßt, die dem Unternehmen so nicht entstehen, die wegen der Vollständigkeit der Planung jedoch mit kalkuliert werden müssen. Gemeint sind hier also: die kal-kulatorische Miete (für die Nutzung eigener Räume als fiktive Miete angesetzt) und die kalkulatorische Abschreibung (für die Nutzung eigener Maschinen/Kfz, die dem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden). Bei Einzelun-ternehmen sind auch der kalkulatorische Unternehmerlohn als Entgelt für Ihre Arbeitsleistung und kalkulatorische Zinsen für das eingesetzte Eigenkapital zu erfassen.

 
HINWEIS:
Die Kostenplanung enthält nur Nettowerte, also Beträge ohne Mehrwertsteuer !
Planen Sie Ihre Kosten eher etwas höher als von Ihnen erwartet !
Sie schaffen sich damit ein Sicherheitspolster !

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